8. Februar 2011 Alexander Schütt

Stevia – Die Alternative zum häuslichen Zucker

Stevia

Vermutlich haben die meisten der Leser dieses Blogs bisher nur wenig über die Stevia gehört. Dennoch bin ich der Ansicht, dass es durchaus sinnvoll ist, sich damit im Rahmen von Ernährung und Gesundheit zu beschäftigen. Dazu werde ich im folgenden Verlauf einmal objektiv darlegen, was die Stevia eigentlich genau ist, welche Vor- bzw. Nachteile sie mit sich bringt und wie die rechtlichen Grundlagen derzeit in Deutschland aussehen.

Was ist Stevia?

Stevia ist eine aus Brasilien stammende Pflanze, die in vielen Ländern zum Süßen von Nahrungsmittel verwendet wird. Der aus den Blättern gewonnene natürliche Süßstoff Steviosid übersteigt in der Süßkraft den des normalen Haushaltszuckers um das 300-fache. Zudem besitzt sie keine nennenswerten Kalorien, wodurch die Pflanze zunächst als wahres Diätenwunder hingestellt werden kann.

Stevia ist in der westlichen Welt zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch den Botaniker Moses Bertoni bekannt geworden. Als legales Süßmittel wird es jedoch erst seit ca. 40 Jahren verwendet. Und auch nur in den USA, Japan und anderen asiatischen Ländern.

Welche Vor- und Nachteile bringt die Stevia mit sich?

Der wohl größte Vorteil, den der Zuckerersatz mit sich bringt wird im ersten Abschnitt schon deutlich. Durch den Kalorienanteil, der quasi gleich Null ist und der Tatsache, dass Stevia bei Insulinmangel oder –resistenz keine Überzuckerung hervorruft, macht Stevia zu einer wirklich guten Alternative für Diabetiker und Menschen, die aufgrund von Gewichtsproblemen auf Zucker verzichten wollen. Zudem sagt man der Pflanze nach, dass sie dem Körper eine Vielzahl an Nährstoffen liefert.

Des Weiteren schwören Verfechter auf die heilende Wirkung, die die Pflanzen der Blätter mit sich bringen. So wird es beispielsweise bevorzugt bei schon benanntem Übergewicht aber auch bei Zahnproblemen und unnatürlichen Erschöpfungserscheinungen angewandt.

Trotz der doch recht überzeugenden Argumente für die Nutzung des Süßmittels der Steviablätter sollte man dem ganzen stets kritisch gegenüber stehen. So ist der Verdacht, dass die Pflanze auf Dauer Krebs fördert unter Wissenschaftlern und Experten weit verbreitet. Wenngleich diese Behauptung weder widerlegt noch bestätigt wurde, da aufgrund der recht „jungen“ Popularität in Europa derzeit noch Ergebnisse bezüglich unterschiedlicher Langzeitstudien nicht vorliegen.

Ein weiterer Punkt der meinem Erachten nach bei jedem für höchste Skepsis sorgen sollte, ist die schon angesprochene heilende Wirkung der Pflanze. So wird das Blatt der Pflanze wie folgt in der Literatur beschrieben. „Es harmonisiert uns auf der emotionalen Ebene und sorgt für gute Laune – praktisch ohne Kalorien!“ (Gräfin 2006: Nahrung sei dein Heilmittel, Ernährung im Biorhythmus, S. 282Mankau Verlag, Murnau am Staffelsee). Der selbige Text könnte auch als Werbeslogan für Cannabis oder ähnliche Drogen zu finden sein, oder?!

Nichts desto trotz bleibt die Meinungsbildung jedem selbst überlassen.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland und der Europäischen Union

Aktuell ist die Stevia-Pflanze noch nicht als anerkanntes Nahrungsmittel in der Europäischen Union und somit in Deutschland erlaubt. Stevia ist genau wie viele andere Mittel ein Süßstoff, der als Zusatzstoff gilt und demnach zugelassen werden muss – in Deutschland jedoch nicht ist.  Jeder der Stevia als solches vertreibt und verwendet verstößt gegen deutsches Recht und macht sich somit strafbar.

Anders verhält es sich bei der dermatologischen und dentalen Wirkung von Stevia. Aufgrund der nachgewiesenen positiven Wirkung in diesen Bereichen darf und wird sie in unterschiedlichen kosmetischen Produkten verwendet.

Die rechtliche Entwicklung bezüglich der Pflanze ist jedoch aufgrund der unzureichenden Forschungsergebnisse abgeschlossen.

Fazit

Ich finde es durchaus sinnvoll, dass aufgrund der noch schwammigen Forschungsergebnisse und widersprüchlichen Fakten nicht jedes Mittel deutschlandweit sofort auf den Markt kommt. Wenn andere Länder in ihren Entscheidungen etwas schneller sind. Die strittigen  Vor- und Nachteile zeigen, dass für eine unbedenkliche Zulassung einige Zeit ins Land gehen wird. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht. Denn auch einige Süßstoffe, wie beispielsweise Aspartam haben auch den Ruf, krebserregend zu sein.

Dennoch bin ich davon überzeugt – sollte die Stevia irgendwann als unbedenklich gelten – dass sie eine echte Alternative zum herkömmlichen Zucker werden kann.

Selbst verwende ich Stevia nicht zum Süßen. Das liegt daran, dass die nötige Menge an Zucker die ich zum Süßen meiner Speisen und Getränke brauche, sehr niedrig ist und somit nicht ins „Gewicht fällt“.

 

Bild: flickr.com © hardworkinghippy